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Aktuelles

Neue KfW-Förderbedingungen


Zum 01.07.2010 hat die KfW-Bankengruppe die Rahmenbedingungen sowohl bei Neubauten als auch bei energetischen Sanierungen von bestehenden Gebäuden...

Kategorie: General
Erstellt von: hipp

Zum 01.07.2010 hat die KfW-Bankengruppe die Rahmenbedingungen sowohl bei Neubauten als auch bei energetischen Sanierungen von bestehenden Gebäuden geändert bzw. ergänzt.

Energetisch hochwertige Neubauten erhalten erstmals einen Tilgungszuschuss von bis zu 10 %. Außerdem können zinsgünstige Darlehen bei der KfW beantragt werden.

Auch die energetische Auffrischung von Altbauten bezuschusst Vater Staat durch die KfW - hier gibt es 3 Möglichkeiten: Entweder durch zinsgünstige Darlehen, einen Zuschuss oder die Kombination aus beidem.

Wer im Förderdschungel den Überblick nicht verlieren will, meldet sich gleich telefonisch zu einer Energieberatung an, die jeder Bürger im Landkreis Reutlingen kostenfrei in Anspruch nehmen kann. Im Rahmen dieser Beratung können wir individuell auf Ihre Fragen eingehen.

Terminvereinbarungen bitte unter Tel. 0 71 21-12 65 771, Frau Militz (unbedingt erforderlich!)