Zuschüsse
Zuschüsse müssen, anders als Darlehen, in der Regel nicht zurückbezahlt werden. Das Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW-Förderbank gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse.
KfW-Förderung (Stand Januar 2011)
Die Höhe der möglichen Zuschüsse orientiert sich nach wie vor am Erreichen bestimmter Energiestandards. Anders ausgedrückt: je besser man baut, desto mehr wird gefördert. Als Maßstab dient das Niveau der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Zum Einen bestimmt das energetische Niveau, das ein Altbau nach einer Maßnahme erreicht, und zwar in Relation zu einem Neubau, den Zuschuss gemäß EnEV. Zum Anderen hängt die Höhe des Zuschusses davon ab, ob nur ein Zuschuss gewünscht wird oder zum Zuschuss ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden soll. Im letzten Fall reduziert sich der Zuschuss.
Erfahren Sie mehr Details über mögliche
Zuschüsse
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Sonderförderungen
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Die Förderung ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten. Die Kredithöhe und der daran gekoppelte Zuschuss richten sich nach den förderfähigen Investitionskosten und sind pro Wohnung auf 75.000 € begrenzt.
Für welche Gebäude gelten die Anforderungen? Vor dem 01.01.1995 muss für das zu sanierende Gebäude der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein. Später errichtete Gebäude werden derzeit nicht gefördert.
BAFA-Förderung (Stand 23.01.2012)
Förderrichtlinie vom 09.07.2010
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) organisiert die Fördermittelvergabe bei Investitionen im Bereich der regenerativen Energien. Die aktuellen Fördersätze und Förderbedingungen finden Sie auf der Website des BAFA unter www.bafa.de
Merkblätter zu BAFA-Förderungen
Solar
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Biomasse
(30 KB) und
Wärmepumpe
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Wann ist eine Förderung für Sie von Interesse?
Wenn Sie
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eine Vor-Ort-Beratung durch einen unabhängigen Energieberater wünschen
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im Bereich Biomasse eine Erneuerung der Heizung anstreben
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ein Blockheizkraftwerk (BHKW) betreiben möchten
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Ihre Heizungsanlage erneuern und effiziente Pumpen einbauen
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eine Solaranlage errichten oder erweitern
